Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.
Zu vermieten steht hier eine ca. 230 m² große Gewerbeeinheit in gut Lage von Wiesbaden.
Eine starke Frequentierung der Fläche durch die Universität/Campus Fresenius / Altes Gericht (mit vielen Startup Unternehemen), ansässige Laden- & Verkaufsgeschäfte, Ärzte, Bäcker, Apotheken, Supermarkt, Restaurants, sind garantiert.
Die Einheit selbst, besticht durch eine großflächige Raumaufteilung, vielen Fenstern und sorgt somit für allerbeste Sichtbarkeit und ebenso wertvolle Werbemöglichkeiten in guter Verkaufslage. Ein stufenloser Zugang ist gewährleistet. Der großzügige und offene Zuschnitt der Fläche, bietet Ihnen freie Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.
Lagerfläche und ein 2 WC-Bereiche, befinden sich im Untergeschoss der Fläche.
Bezugstermin nach Vereinbarung.
Machen Sie sich ein Bild vor Ort… Es lohnt sich!!!
Die gewachsene gesellschaftliche und gewerbliche Struktur in Hochheim ist vorbildlich. Damit verbunden ist die sehr gute Erreichbarkeit von Ärzten, Apotheken, Supermärkten, Gastronomie, und Einzelhandelsgeschäften. Schulen und Kindertagesstätten befinden sich ebenfalls vor Ort.
– große Schaufensterfront
– Klimaanlage
– Einbauküche
– großzügige Lagerfläche im UG
– Boden im Sanitärbereich gefliest
– PKW Stellplätze (nach ABsprache)
+++Alle weiteren und für Ihre Nutzung notwendigen Ausbauten können nach Rücksprache mit dem Eigentümer abgestimmt werden.+++
Haftung:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber stammenden Angaben und alle der Firma Elnain & Treptow Immobilien OHG nicht bekannten Umstände übernehmen wir keine Haftung.
GELDWÄSCHE:
Die Elnain & Treptow Immobilien OHG ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung (hier: Kaufvertrag) die Identität des Kunden zu überprüfen und diese Daten zu speichern. Dies geschieht mittels Kopie Ihres Personalausweises oder Passes.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns als Makler, die Kopien mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
WIDERRUFSBELEHRUNG:
Seit 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Maklerverträge,
die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung wäre
normalerweise eine Besichtigung erst zwei Wochen nach der Widerrufsbelehrung möglich.
Indem Sie uns über das Kontaktformular von Immobilienscout 24 anschreiben, bestätigen Sie, die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben und bitten uns ausdrücklich, noch vor Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist für Sie tätig zu werden (z.B. mittels einer Besichtigung). Sie erklären zudem den Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.
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