Sondereigentumsverwaltung

Sondereigentumgsverwaltung – Willkommene Entlastung für Sie als Wohnungseigentümer

Dieser Service ist für Sie interessant, wenn Sie Mitglied einer Wohnungseigentümer- gemeinschaft sind. Als Hausverwaltung übernehmen wir gerne die kaufmännische, technische und im weitesten Sinne rechtliche Betreuung Ihrer Eigentumswohnung. Unsere konkreten Aufgaben werden im Verwaltervertrag fixiert. Die wichtigsten Details und Aufgaben der Hausverwaltung im Überblick:

  • Sondereigentumsverwaltung kann sich auch auf mehrere Wohnungen eines Eigentümers oder von Wohnungen verschiedener Eigentümer erstrecken

Kaufmännische Aufgaben

Zuverlässig vollziehen wir in Ihrem Auftrag Mieterwechsel und kümmern uns um die damit zusammenhängenden Abnahmen und Übergaben. Hierzu gehören:

  • finanzielle Organisation bei der Vermietung sowie der Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses
  • Führung der Konten für den vermietenden Wohnungseigentümer, wobei eigenes Vermögen und Eigentümer-Vermögen generell voneinander getrennt zu halten sind
  • Führung eines offenen Treuhandkontos auf den Namen der Hausverwaltung mit dem Zusatz, dass es für den vermietenden Wohnungseigentümer eingerichtet ist
  • Alternative zum Schutz des Eigentümers bei Insolvenz der Hausverwaltung: Auf den Namen des Eigentümers lautende Konten für den Zahlungsverkehr wie Mieten, Betriebskostennachzahlungen usw. sowie die Mietkaution mit Verfügungsberechtigung für die Hausverwaltung
  • Vereinnahmung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen des Wohnungsmieters (etwa Betriebskostennachzahlung). Dazu gehören auch die Anmahnung ausbleibender Zahlungen des Mieters sowie die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und bei einem hiergegen gerichteten Widerspruch des Mieters die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
  • Begleichung fälliger Rechnungen und Forderungen für die Eigentumswohnung sowie Unterrichtung des Wohnungseigentümers, falls eine Kontounterdeckung zu erwarten ist
  • laufende Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben inklusive regelmäßiger Aufstellung (Zwischenabrechnung) über alle Zahlungsvorgänge, den Zahlungsstand des Wohnungsmieters, die Stände des Kostenkontos und den Banksaldo
  • Einholung von Angeboten über Wartungs-. Reparatur- und Sanierungs- arbeiten in Absprache mit dem Wohnungseigentümer
  • Erledigung der Korrespondenz mit Vertragspartnern (z. B. Stromversorger) und Ämtern (z. B. Fragen zur Grundsteuer)
  • rechtzeitige Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für den Wohnungsmieter (bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungs- zeitraums) einschließlich der Bearbeitung eines möglichen Widerspruchs des Mieters


Weitere Aufgaben der Hausverwaltung

  • Mietersuche einschließlich der Überprüfung der Bonität des Mieters
  • Mietvertragserstellung sowie gegebenenfalls Mietvertragsabschluss
  • Kautionsabwicklung
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels beziehungsweise der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • Entgegennahme von Mietminderungen und / oder Mängelanzeigen
  • Entgegennahme von Mieterkündigungen
  • ggf. Kündigung des Mieters, insbesondere bei vertragswidrigem Verhalten
  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand
  • Zwischenablesungen bei Mieterwechsel

Technische Aufgaben

  • Besichtigungen im Rahmen von entgegengenommenen Mängelanzeigen
  • Vergabe und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Sondereigentum (gemäß Verwaltervertrag)
  • Einleitung von Notmaßnahmen wie Behebung eines Rohrbruchs
  • Schadensmeldung an die WEG-Verwaltung und / oder den zuständigen Versicherer

Rechtliche Aufgaben

  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten hinsichtlich des Sondereigentums, sofern eine Ermächtigung des Wohnungseigentümers vorliegt