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Dieses Exposé beschreibt ein attraktives Einzelhandelsobjekt in absoluter Toplage der Wiesbadener Innenstadt.
Die Fläche eignet sich ideal für hochwertige Einzelhandelskonzepte, Boutiqueformate oder Dienstleistungsunternehmen mit Laufkundschaft.
Die angebotene Einzelhandelsfläche befindet sich in bester Lauflage der Wiesbadener Fußgängerzone, direkt in der Langgasse, einer der meistfrequentierten Einkaufsstraßen der Stadt. Durch die 6 Meter breite Schaufensterfront bietet das Objekt hervorragende Päsentationsmöglichkeiten und maximale Sichtbarkeit für Passanten.
Die Verkaufsfläche im Erdgeschoss ist offen gestaltet und ermöglicht eine flexible Nutzung sowie individuelle Gestaltung nach Mieterwunsch.
Die ausreichend vorhandenen Lager- und Nebenflächen im hinteren Bereich bieten optimale Voraussetzungen für Warenbevorratung, Büro oder Personalräume.
Flächenaufteilung:
– Verkaufsfläche ca. 55 m²
– Lager- und Nebenflächen ca. 75 m²
– Gesamt ca. 130 m²
Die Langgasse zählt zu den Top-Einkaufslagen Wiesbadens und verbindet den Kochbrunnenplatz mit der Kirchgasse/Marktstraße. In unmittelbarer Umgebung befinden sich zahlreiche namhafte Einzelhändler, Boutiquen, Cafés und Gastronomiebetriebe. Die hohe Passantenfrequenz garantiert eine ausgezeichnete Sichtbarkeit und Kundenfrequenz.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend – Buslinien und Parkhäuser befinden sich in unmittelbarer Nähe.
– Großzügige Schaufensterfront (ca. 6 m)
– Helle, ebenerdige Verkaufsfläche
– Separate Lager- und Nebenräume
– Sanitärbereich vorhanden
– Gute Anlieferungsmöglichkeiten
– Zentral Heizung
Haftung:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber stammenden Angaben und alle der Firma Elnain & Treptow Immobilien OHG nicht bekannten Umstände übernehmen wir keine Haftung.
GELDWÄSCHE:
Die Elnain & Treptow Immobilien OHG ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung (hier: Kaufvertrag) die Identität des Kunden zu überprüfen und diese Daten zu speichern. Dies geschieht mittels Kopie Ihres Personalausweises oder Passes.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns als Makler, die Kopien mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
WIDERRUFSBELEHRUNG:
Seit 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Maklerverträge,
die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung wäre
normalerweise eine Besichtigung erst zwei Wochen nach der Widerrufsbelehrung möglich.
Indem Sie uns über das Kontaktformular von Immobilienscout 24 anschreiben, bestätigen Sie, die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben und bitten uns ausdrücklich, noch vor Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist für Sie tätig zu werden (z.B. mittels einer Besichtigung). Sie erklären zudem den Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.