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Sie suchen nach einem Baugrundstück in einer perfekten Wohnlage von Wiesbaden? Herzlich wollkommen in Sonnenberg.
Das 558 m² große Grundstück mit altem Baumbestand bieten viel Platz für eine klassische Neubau-Entwicklung.
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan "Sooderstraße/Pfahlerstraße" aus 2008.
Das Grundstück weist folgende Merkmale auf:
Für Neubau:
– Reines Wohngebiet
– GRZ 0,25 (=558 m² x 0,25 = 139,5 m²)
– Daraus ergibt sich gem. textlicher Festsetzung eine GFZ von 0,5 (=558 m² x 0,5 = 279 m²)
– WoFl. gem. Faktor 0,8 = ca. 223 m² WoFl. zulässig
– Dachgeschoss als Satteldach oder Walmdach zulässig, 22-45°Dachneigung
– BauNVO: Aufenthaltsräume in Nichtvollgeschossen werden mit Treppenhaus und Umfassungswänden angerechnet
– Gemäß BauNVO bekommt man je nach Form und Detailaufbau ca. 250 m² in EG-DG genehmigt.
– Ab mittlerer GOK 7 m Traufhöhe, 4 m Dachhöhe zulässig
– Baufenster 16 m tief
– 2 Stellplätze notwendig
Für Sanierung:
– Aufstockung baurechtlich möglich
– Nur 1 Stellplatz notwendig, ist im Bestand für die bestehende Nutzung nachgewiesen.
– Um den Bestandsschutz in Anspruch nehmen zu können, darf keine Nutzungsänderung beantragt werden.
Das Beste wird sein, Sie machen sich selbst ein Bild vor Ort.
Hier wohnen Sie im Herzen Wiesbadens, genießen aber gleichzeitig die Ruhe einer von Gärten und Villen eingerahmten Wohngegend.
Haftung:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber stammenden Angaben und alle der Firma Elnain & Treptow Immobilien OHG nicht bekannten Umstände übernehmen wir keine Haftung.
GELDWÄSCHE:
Die Elnain & Treptow Immobilien OHG ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung (hier: Kaufvertrag) die Identität des Kunden zu überprüfen und diese Daten zu speichern. Dies geschieht mittels Kopie Ihres Personalausweises oder Passes.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns als Makler, die Kopien mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
WIDERRUFSBELEHRUNG:
Seit 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Maklerverträge,
die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung wäre
normalerweise eine Besichtigung erst zwei Wochen nach der Widerrufsbelehrung möglich.
Indem Sie uns über das Kontaktformular von Immobilienscout 24 anschreiben, bestätigen Sie, die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben und bitten uns ausdrücklich, noch vor Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist für Sie tätig zu werden (z.B. mittels einer Besichtigung). Sie erklären zudem den Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.