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Diese exlusive Ladenverkaufsfläche befindet sich in bester Lauf-Lage der Wiesbadener Innenstadt.
Die Verkaufsfläche (ca. 290m²) ist hell und gradlinig geschnitten. Die Fläche ist auf zwei Ebenen Aufgeteilt EG ca. 97m² und das 1. OG ca.187m² Die Fensterfront sind einladend haben eine gesamtbreite von ca. 14m. Die Fensterfront erstreckt sich über die gesamte Ladenbreite.
Damit haben Sie
die besten Voraussetzungen für nachhaltige Werbemöglichkeiten und eine ideale Sichtbarkeit.
Zur Einheit zählt eine Lagerfläche im hinteren Teil des Ladens. Die Fläche ist modern und bietet Ihnen somit optimale Voraussetzungen für eine offene Gestaltung und variable Nutzungsmöglichkeiten.
Machen Sie sich selbst ein Bild vor Ort und vereinbaren einen Termin mit uns.
Die Fläche befindet sich im Herzen der Wiesbadener Innenstadt. In einer der best frequentiertesten Lagen und unweit des Marktplatzes gelegen. Die Martstraße ist eine sehr beliebte Einkaufsstraße mit zahlreichen Geschäften und Restaurants.
Der Landtag, das Casino/Theater und die berühmte Marktkirche sind ein beliebter Treffpunkt für Einheimische und Touristen, die die Stadt mit ihren historischen Gebäuden besichtigen. Regelmäßig findet der Wochenmarkt und weitere zahlreiche Events wie Weinfest, Stadtfest, Wilhelmstraßenfest und Weihnachtsmarkt statt.
• Große Fensterfronten
• Lagerflächen
• Klimaanlage
• Getrennte WC-Bereiche
• Teeküchen & Sozialräume
• Flexible Raumaufteilung möglich
Haftung:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber stammenden Angaben und alle der Firma Elnain & Treptow Immobilien OHG nicht bekannten Umstände übernehmen wir keine Haftung.
GELDWÄSCHE:
Die Elnain & Treptow Immobilien OHG ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung (hier: Kaufvertrag) die Identität des Kunden zu überprüfen und diese Daten zu speichern. Dies geschieht mittels Kopie Ihres Personalausweises oder Passes.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns als Makler, die Kopien mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
WIDERRUFSBELEHRUNG:
Seit 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Maklerverträge,
die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung wäre
normalerweise eine Besichtigung erst zwei Wochen nach der Widerrufsbelehrung möglich.
Indem Sie uns über das Kontaktformular von Immobilienscout 24 anschreiben, bestätigen Sie, die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben und bitten uns ausdrücklich, noch vor Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist für Sie tätig zu werden (z.B. mittels einer Besichtigung). Sie erklären zudem den Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.
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