Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.
Zur Wohnung zählen 5 Zimmer, die alle eine gute Größe besitzen.
Anhand der Bilder sehen Sie wie die Räumlichkeiten zur Zeit genutzt werden.
Die Küche (Übernahmemöglichkeit von Vormietern) bietet Ihnen ebenfalls eine gesunde Größe, und kann als Wohnküche genutzt werden. Der Balkon ist von 2 Zimmern zugängig.
Das Badezimmer ist ausgestattet mit einer Duschwanne, WC und einem Doppelwaschbecken. Im Gäste WC ist der Platz für die Waschmaschine + Trockner vorgesehen.
Abgerundet wird das Wohnangebot durch einen sehr großzügigen Flur- und Eingangsbereich, der Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
Der Wohnung ist ebenfalls ein Kellerabteil zugeordnet.
Das Beste wird sein Sie machen sich selbst ein Bild vor Ort.
Das Objekt befindet sich im Herzen von Biebrich. Sie befinden sich ca. 1500m vom Rhein entfernt und ca. 800m zum Biebricher Schloss mit seiner großen Parkanlage. Sie haben sowohl alle Einkaufsmöglichkeiten, als auch Ärtzeschaften, Kindergärten und Schulen und vor allem Ausgehmöglichkeiten vor der Haustüre. Des Weiteren gibt es eine direkte Autobahnanbindung in alle Richtungen + eine gut funktionierende öffentliche Anbindung.
– Küche (Übernahmemöglichkeit)
– Balkon
– 5 große Zimmer
– Bad 1 mit Duschwanne, WC und Doppelwaschbecken
– Gäste WC inkl. Waschmaschinenanschluss
– Flur- und Eingangsbereich
– Keller
– TV & Internetanschluss vorhanden
Haftung:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber stammenden Angaben und alle der Firma Elnain & Treptow Immobilien OHG nicht bekannten Umstände übernehmen wir keine Haftung.
GELDWÄSCHE:
Die Elnain & Treptow Immobilien OHG ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung (hier: Kaufvertrag) die Identität des Kunden zu überprüfen und diese Daten zu speichern. Dies geschieht mittels Kopie Ihres Personalausweises oder Passes.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns als Makler, die Kopien mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
WIDERRUFSBELEHRUNG:
Seit 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Maklerverträge,
die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung wäre
normalerweise eine Besichtigung erst zwei Wochen nach der Widerrufsbelehrung möglich.
Indem Sie uns über das Kontaktformular von Immobilienscout 24 anschreiben, bestätigen Sie, die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben und bitten uns ausdrücklich, noch vor Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist für Sie tätig zu werden (z.B. mittels einer Besichtigung). Sie erklären zudem den Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.
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