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Diese in Wiesbaden bekannte Laden und Gastronomiefläche befindet sich in der Fußgängerzone.
Die Fußgängerzone ist bekannt für ihre vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten und gastronomischen Angebote, was sie zu einem beliebten Ziel für Einheimische und Touristen macht.
Die Verkaufsfläche ist hell und zeichnet sich durch eine große Fensterfront aus, welche sich über die gesamte Ladenbreite erstreckt.
Damit haben Sie die besten Voraussetzungen für nachhaltige Werbemöglichkeiten und eine ideale Sichtbarkeit. Ein stufenloser Zugang ist gewährleistet.
Gesamtfläche: 338 m²
EG Verkaufsfläche (ca. 78 m²)
1. OG Verkaufsfläche (ca. 145 m²)
UG (Lager) (ca. 78 m²)
OG (Büro+Personalräume) (ca. 37m²)
Ein Aufenthaltsraum, Büro und weitere Lagerflächen befinden sich im OG der Liegenschaft. Dieser Bereich ist direkt über ein Treppenhaus wie auch über einen Aufzug zugänglich.
Die Ladenfläche bietet Ihnen somit optimale Voraussetzungen für eine offene Gestaltung und variable Nutzungsmöglichkeiten.
Machen Sie sich selbst ein Bild vor Ort und vereinbaren einen Termin mit uns.
Diese Einheit befindet sich in der Fußgängerzone von Wiesbaden. Die öffentliche Verkehrsanbindung und die Anbindung zur Autobahn in alle Richtungen ist ideal. Der Kurpark und das Casino liegen ca. 250 m entfernt.
Die Fläche wurde komplett freigestellt und neutralisiert.
Vorhanden sind:
– Klimaanlage
– Abluftanlage
– Zu- & Abwasser
– Neuwertige Elektroverteilung
– Alle elementaren Anschlüsse sind vorhanden
– WCs separat
– Aufenthaltszimmer mit getrennten WCs
– Abstellräume
– Lagerflächen
– Büroflächen
Haftung:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber stammenden Angaben und alle der Firma Elnain & Treptow Immobilien OHG nicht bekannten Umstände übernehmen wir keine Haftung.
GELDWÄSCHE:
Die Elnain & Treptow Immobilien OHG ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung (hier: Kaufvertrag) die Identität des Kunden zu überprüfen und diese Daten zu speichern. Dies geschieht mittels Kopie Ihres Personalausweises oder Passes.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns als Makler, die Kopien mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
WIDERRUFSBELEHRUNG:
Seit 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Maklerverträge,
die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung wäre
normalerweise eine Besichtigung erst zwei Wochen nach der Widerrufsbelehrung möglich.
Indem Sie uns über das Kontaktformular von Immobilienscout 24 anschreiben, bestätigen Sie, die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben und bitten uns ausdrücklich, noch vor Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist für Sie tätig zu werden (z.B. mittels einer Besichtigung). Sie erklären zudem den Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.