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Die zur Vermietung stehende Ladenfläche (vormals Bäckerei Schroer) befindet sich in einer sehr stark frequentierten Lage von Wiesbaden-Biebrich.
Das Ladengeschäft erstreckt sich über eine Fläche von ca. 40 m² zzgl Nebenflächen und verfügt über eine große Schaufensterfront, die eine optimale Präsentation ermöglicht.
Die Räumlichkeiten bieten eine offene Raumaufteilung mit einer hellen und freundlichen Atmosphäre.
Neben dem Verkaufsraum gibt es einen separaten Lagerbereich sowie einen WC- und Personalbereich.
Machen Sie sich selbst ein Bild vor Ort und vereinbaren einen Termin mit uns. Es lohnt sich.
Die gewachsene gesellschaftliche und gewerbliche Struktur im Stadtteil Biebrich ist vorbildlich. Damit verbunden ist die sehr gute Erreichbarkeit von Ärzten, Apotheken,
Supermärkten, Gastronomie, Eisdiele und Einzelhandelsgeschäften. Schulen und Kindertagesstätten
befinden sich ebenfalls in direkter Nachbarschaft.
Die öffentliche Verkehrsanbindung liegt direkt vor der Tür/Haus.
Die Fläche ist wie folgt ausgestattet:
+ Großezügige Fensterfront
+ Abgehängter Deckenbereich
+ Moderne Elektroausstattung
+ Klimaanlage
+ Toiletteneinrichtung mit WC und Waschbecken
+ Personalraum
+Lagerfläche
Haftung:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber stammenden Angaben und alle der Firma Elnain & Treptow Immobilien OHG nicht bekannten Umstände übernehmen wir keine Haftung.
GELDWÄSCHE:
Die Elnain & Treptow Immobilien OHG ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung (hier: Kaufvertrag) die Identität des Kunden zu überprüfen und diese Daten zu speichern. Dies geschieht mittels Kopie Ihres Personalausweises oder Passes.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns als Makler, die Kopien mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
WIDERRUFSBELEHRUNG:
Seit 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Maklerverträge,
die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung wäre
normalerweise eine Besichtigung erst zwei Wochen nach der Widerrufsbelehrung möglich.
Indem Sie uns über das Kontaktformular von Immobilienscout 24 anschreiben, bestätigen Sie, die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben und bitten uns ausdrücklich, noch vor Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist für Sie tätig zu werden (z.B. mittels einer Besichtigung). Sie erklären zudem den Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.